Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung der Vorschriften über HOCHVERRAT und Landesverrat im Lande Österreich vom 20. Juni 1938 bekanntgemacht wird.
Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Einführung der Vorschriften über HOCHVERRAT und Landesverrat im Lande Österreich vom 20. Juni 1938 bekanntgemacht wird.