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Am 1. September 1390 wurde an der Wiener Artistenfakultät erstmals die Verteilung von Büchern an die lesenden Magister schriftlich festgehalten. Es handelt sich somit um das älteste "Vorlesungsverzeichnis" der Universität Wien. (Acta Facultatis Artium Bd. 1, Kod. PH 6, fol. 44b)
Erste Seite aus den Acta Facultatis Artium, Band IV (1497). In diesen Geschäftsbüchern verzeichneten die Fakultätsdekane eigenhändig die Protokolle der Fakultätssitzungen, die Namen der Kandidaten für Bakkalars- und Magisterprüfungen sowie alles, was ihnen bedeutsam erschien.
Die Initiale "A" zeigt einen Dekan der Artistenfakultät auf einer Lehrkanzel.
Reformgesetz Ferdinands I. für die Universität Wien (Reformatio Nova). Urkundenlibell im Archiv der Universität Wien.
Seite 2 der für den kaiserlichen Superintendenten angefertigten Beschreibung der Bursen, Stiftungen und Benefizien der Universität Wien. Das Buch enthält Abschriften von Visitationsberichten der Bursen und des Herzogskollegs aus dem Jahr 1538 sowie von Stiftbriefen, Schuldverschreibungen und ähnlichen wichtigen Dokumenten zu den Stiftungen und Benefizien der Universität. Es diente dem Superintendenten als aktenmäßige Grundlage seiner Kontrollaufgaben.
Die Geburtsstunde der Universitätsbibliothek wird 1365 durch die Gründungsurkunde der Universität Wien eingeläutet. Darin wird rechtlich verbrieft, dass Nachlässe von Universitätsmitgliedern ohne Erben in den Besitz der Universität zu übergeben und die enthaltenen Bücher in der „gemaine[n] půchkamer und libreye“ aufzustellen sind (Hervorhebung in der Abbildung nicht im Original).